PR-Bodenschleiftechnik

 

Allgemeine Vertragsbedingungen der PR Bodenschleiftechnik GmbH

 

Unten Angeführtes ist untrennbar mit jedem Angebot/Auftrag verbunden und Bestandteil davon. In jedem unserer Angebote wird explizit darauf verwiesen bzw. werden Aufträge nur angenommen, wenn im Zuge der Auftragserteilung diese ausdrücklich akzeptiert werden.

 

Verzögerungen durch nicht Einhaltung von u.a. und damit verbundene Stehzeiten gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden extra verrechnet.

 

Wird nicht in einem separaten Schreiben ausdrücklich Anderes vereinbart ist dieses bei jedem erteilten Auftrag bis zur Endabrechnung gültig.

 

 

Hiermit nimmt der Auftraggeber vor Auftragserteilung zur Kenntnis:

-     DiA-floor ist ein chemisch/mechanisches Vergütungsverfahren welches die schmutzabweisenden Eigenschaften, die Abriebfestigkeit des Basismaterials sowie dessen Widerstandsfähigkeit gegen mechanische und chemische Angriffe enorm verbessert. Die endgültigen Eigenschaften der fertigen Oberfläche werden jedoch von der Beschaffenheit des Basismaterials, dessen Verarbeitung bzw. Verdichtung beeinflusst.

 

-     Bei DiA-floor werden KEINE Schichten aufgetragen, sondern das Basismaterial zu Gunsten seiner Eigenschaften verändert. Unregelmäßigkeiten in Kornstruktur und Verteilung, sowie Farbunterschiede gehören zum typischen Erscheinungsbild von vergüteten Betonböden und können durch das Verfahren nicht beeinflusst werden.

 

-      Im Zuge der Bearbeitung erfolgen maschinelle Lunkerspachtelungen zur Verschließung herstellungsbedingter Poren. Poren, welche in Ihrer Anzahl und Größe über das übliche Mass hinausgehen, können das optische Erscheinungsbild beeinflussen.

 

-        Fehlstellen, Kiesnester sowie schlecht verdichtete Bereiche können im Rahmen der technischen Möglichkeiten, nach Definition der Sanierungsvariante mit dem Auftraggeber, durch entsprechenden Mehraufwand saniert bzw. verbessert, jedoch nicht gänzlich unsichtbar gemacht werden.

 

-       Schwere Diamantschleifmaschinen folgen den Unebenheiten der Basisoberfläche. Gefälle und langgezogene Unebenheiten können im Standardverfahren nicht beeinflusst bzw. auch mit Mehraufwand nur bedingt ausgeglichen werden.

 

-     Unser Verfahren beeinflusst die Rissbildung von Beton oder Estrich in keinster Weise. Vorhandene Risse werden im Zuge des Verfahrens verschlossen jedoch nicht unsichtbar. Es erfolgt keine statische Wiederherstellung von durchgerissenen bzw. sich bewegenden Bauteilen.

 

-       Durch eingebrachte Betonverdichtungs Silikate, wird im Beton vorhandenes Calcium-Carbonat in eine unlösliche, glasähnliche Substanz umgewandelt. Es erfolgt eine nicht umkehrbare chemische Reaktion. Dadurch erhöht sich die Widerstandsfähigkeit gegenüber mechanische und chemische Angriffe bzw. wird die Eindringtiefe von Flüssigkeiten auf ein Minimum reduziert. Die Resistenz gegenüber Säuren und Laugen wird erhöht bzw. verbessert und nimmt langfristig zu. Eine uneingeschränkte chemisch/mechanische Beständigkeit kann jedoch nicht gewährleistet werden.

 

-      Für die langfristige Qualität der Oberfläche sowie der Erhalt der bei Übergabe vorhandenen Trittsicherheit bzw. Gleitreibungskoeffizient ist entsprechende Reinigung und Pflege gemäß unseren Empfehlungen maßgeblich.

 

Weitere Bedingungen müssen vor Arbeitsbeginn erfüllt sein:

-     Entsprechend der Größe von zu bearbeitenden Flächen müssen 32 Ampere Starkstromanschlüsse in mit uns zu vereinbarender Anzahl sowie ein Wasseranschluss unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

 

-       In dem mit uns für die Bearbeitung der Fläche vereinbarten Zeitfenster müssen andere Gewerke pausieren bzw. dürfen durch das Verfahren definierte Schleifbahnen nicht blockiert oder beeinflusst werden.

 

-        Die Vergütungsarbeiten werden erst begonnen, wenn die Fläche absolut frei und besenrein an uns für die folgende Bearbeitung übergeben wurde.

 

-        Die zu bearbeitenden Flächen müssen für schwere Diamantschleifmaschinen uneingeschränkt zugänglich sein bzw. muss bei Flächen, bei welchen dieses nicht möglich ist, entsprechendes Transport bzw. Hebewerkzeug bauseits organisiert werden.

 

-       Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart ist sich ergebendes Schleifgut (Betonschleifstaub) Eigentum des Auftraggebers und wird nicht von uns entsorgt. Ein Container muss von Seiten des Auftraggebers zur Verfügung gestellt werden.

 

 

 

Abrechnung / Zahlung:

 

-        Nach Auftragserteilung welche zumindest 2 Wochen vor Arbeitsbeginn, durch Unterzeichnen unseres Angebotes und explizitem Akzeptieren unserer Vertragsbedingungen zu erfolgen hat, wird von uns eine 1. Teilrechnung mit 30% der vorläufigen Auftragssumme gelegt.

Sämtliches Equipment wird zum vereinbarten Zeitpunkt zum Ausführungsort geliefert bzw. wird die Baustelle unsererseits eingerichtet.

Unsere Maschinen werden jedoch erst aktiviert, wenn der 1. Teilrechnungsbetrag unserem Firmenkonto gutgeschrieben ist bzw. ein unwiderruflicher Zahlungsnachweis erbracht wurde.

 

-       Bei Angebotserstellung, wird von uns entsprechend dem Auftragsvolumen und geplanter Abarbeitung der Arbeitsschritte ein individueller, vom Auftraggeber einzuhaltender Zahlungsplan erstellt, welcher in Form von Teilrechnungen entsprechend dem erfolgtem Baufortschritt abgerechnet wird.

 

-       In jedem Fall werden von uns im Zuge der Arbeiten bis zum abschließenden Auftragen und Einarbeiten des Imprägnates, in einer oder mehreren Teilrechnungen 80 % der Auftragssumme verrechnet. Bis zu diesem Zeitpunkt ist unsererseits der Auftrag zu weit mehr als 90% erfüllt.

Das Imprägnat wird von uns erst dann aufgetragen bzw. eingearbeitet, wenn einerseits die Fläche vom Auftraggeber besichtigt und abgenommen wurde, und ausserdem sämtliche bis dahin gelegten Teilrechnungen (maximal 80%) auf unserem Firmenkonto gutgeschrieben sind bzw. ein unwiderruflicher Zahlungsnachweis erbracht wurde.

 

-        Nach Imprägnierung der Oberfläche erfolgt kein mechanischer Abtrag mehr bzw. sollte ein solcher gewünscht werden sind sämtliche erfolgten Arbeitsschritte zu wiederholen bzw. müssen diese verrechnet werden.

 

-        Verzögerungen, welche durch Nichteinhaltung unserer Vertragsbedingungen entstehen bzw. damit verbundene Stehzeiten gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden extra verrechnet.

Wir garantieren eine sorgfältige, fach- und termingerechte, qualitativ hochwertigste Umsetzung des Auftrages weichen aber aufgrund sich aktuell ändernder Zeiten keinen Millimeter von diesen Vertragsbedingungen ab und diskutieren auch nicht darüber.